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StGB � 219a Werbung f�r den Abbruch der Schwangerschaft

StGB � 219a Werbung f�r den Abbruch der Schwangerschaft

[ Auszug: (1) Wer �ffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (� 11 Abs. 3) seines Verm�gensvorteils wegen oder in grob anst��iger Weise ... ]